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Foto: Ulrich Roth / IMAGO
Die Zahl der Steuerpflichtigen,die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bezahlen,lag zuletzt bei 3,2 Millionen. 2022 entsprach das einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen,wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Auf sie entfielen mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.
In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Er zieht mit steigendem Einkommen an. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze,ab der der Spitzensteuersatz galt,lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Personen waren es 117.194 Euro.
Anders als bisweilen vermutet,gilt der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen,sondern nur für den Betrag,der über der Grenze liegt. Auch die Statistiker weisen darauf hin. Aufgrund der langen Abgabefristen gibt es die Zahlen für das Jahr 2022 erst jetzt.
Verglichen mit 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Der Steuertarif wird seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge,ab denen der Spitzensteuersatz greift,jährlich angehoben.
»Seitdem hat sich der Anstieg,zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Coronapandemie,verlangsamt«,stellten die Statistiker fest. Im Jahr 2022 entfiel auf die Zahler mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. 2012 waren es noch 42 Prozent.
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Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant,sein Konzept zur Reform der Einkommensteuer bald vorzustellen. Er will insbesondere ärmere Bevölkerungsschichten entlasten.
jpe/Reuters