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Servicekraft in der Gastronomie: Arbeit oft auf Minijob-Basis
Foto: Hannes P Albert / dpa-tmn / dpa
Die Alterssicherungskommission empfiehlt,den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Millionen von Minijobs abzuschaffen. Doch eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden stemmt sich gegen diesen Reformvorschlag.
Sie warnen die Bundesregierung eindringlich davor,Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fordern unter anderem der Handelsverband Deutschland,der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband,der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände sowie weitere Branchenverbände den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form.
Minijobs stehen allerdings in der Kritik,weil sie mitunter reguläre Arbeit verdrängen – und so das Solidarsystem aushöhlen. Minijobber zahlen in der Regel keine oder nur geringe Beiträge zur Sozialversicherung. Bleiben sie unter der Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat,müssen sie auch keine Steuern bezahlen. Minijobs waren einst als unbürokratische Hilfe gedacht,um etwa Haushaltshilfen,Studenten- oder Rentnerjobs einen Rahmen zu geben. Inzwischen sehen sich sehr viele Menschen abhängig von diesen geringfügigen Nebenbeschäftigungen,aber auch zahlreiche Branchen wie Handel,Gastronomie oder das Reinigungsgewerbe greifen in weiten Teilen auf Minijobber zurück.
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apr/dpa